28. November, 10:00 - 12:30 Uhr
Was bedeutet das für Websites, Online-Shops und andere digitale Medien von Unternehmen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz BFSG) tritt ab Juni 2025 in Kraft.
Mit diesem Gesetz werden nun auch Unternehmen in verschiedenen Bereichen, z. B. im Onlinehandel oder im direkten Kundenkontakt, zur Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit verpflichtet. Deren Internetseiten, Webshops oder Produktvideos müssen im kommenden Jahr diverse Anforderungen erfüllen.
Welche Unternehmen vom BFSG betroffen sind und welche Ausnahmen es gibt; welche digitalen Medien gemeint sind und was zu erfüllen ist; praktische Handlungsfelder, Lösungsansätze und Beispiele zur Umsetzung – darüber informiert unser Webinar der IHK Köln in Kooperation mit der Initiative #GemeinsamDigital.
Die Vorträge werden im Rahmen unserer Initiative #GemeinsamDigital in einem Zoom-Webinar angeboten. Eine Aufzeichnung des Webinars erfolgt nicht. Die kostenfreie Registrierung als Teilnehmer ist erforderlich.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
Was sind die Anforderungen? Wer ist betroffen? Was sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzes?
Ein Überblick für Unternehmen
Sven Niklas | Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Was muss konkret geändert werde: Darstellung, Navigation, Texte, Bilder, PDFs – Lösungsansätze und gelungene Beispiele aus der Praxis
Marco Firll und Philipp Dempke | VANCADO AG
Wie kann ich die Vorgaben clever lösen: Integration von vorhandenen Anwendungen und innovative Ideen
Oliver Esberger und Alex Schiller | i-gelb
Andre Steinmetz | Referent Digitales ABSV | IHK-geprüfter Informatikkaufmann für digitales Arbeiten
IHK Köln
virtuell über Zoom
Dieter Schiefer
Telefon: (0221) 1640-1520
E-Mail: dieter.schiefer@koeln.ihk.de
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