8. Oktober 2025, 10:00 - 11:30 Uhr
Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) als Klimaschutzinstrument der EU belegt Importe ab 2026 mit einem Emissionspreis. Bei der Einfuhr betroffener Waren wird zukünftig der Emissionsanteil bei Herstellung eingepreist und muss in Form von CBAM-Zertifikaten gezahlt werden.
Mit dem sog. Omnibus-Paket hat die EU-Kommission die Weichen für die nächste Phase des CO₂-Grenzausgleichs gestellt. Die CBAM-Verordnung wurde angepasst und bringt einige Erleichterungen für betroffene Unternehmen mit sich. Allein durch die Anpassung der De-minimis-Schwelle von 150 Euro CBAM-Waren pro Einfuhrsendung auf 50 Tonnen jährliches Einfuhrvolumen sollen 90 Prozent der importierenden Unternehmen, vor allem KMU und Gelegenheitsimporte, von Meldepflichten und Zusatzkosten befreit werden.
Erhalten Sie einen kompakten Überblick über den aktuellen Stand und erfahren Sie, ob und wann Sie handeln müssen – und wie Sie sich jetzt optimal vorbereiten.
Sandra Vogt
Leiterin International, IHK KölnIHK Köln | digital via Zoom