Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

6. Mai, 10:00 - 12:30 Uhr 

Was bedeutet das für Websites, Online-Shops und andere digitale Medien von Unternehmen?

Mit der Anmeldung erteilen Sie uns die Erlaubnis, während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen zur anschließenden Veröffentlichung zu machen. In den allgemeinen Informationen zur Datenverarbeitung beachten Sie bitte den Punkt Informationen für Teilnehmer von IHK-Veranstaltungen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz BFSG) tritt ab Juni 2025 in Kraft.

Mit diesem Gesetz werden nun auch Unternehmen in verschiedenen Bereichen, z. B. im Onlinehandel oder im direkten Kundenkontakt, zur Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit verpflichtet. Deren Internetseiten, Webshops oder Produktvideos müssen diverse Anforderungen erfüllen.

Welche Unternehmen vom BFSG betroffen sind und welche Ausnahmen es gibt; welche digitalen Medien gemeint sind und was zu erfüllen ist; praktische Handlungsfelder, Lösungsansätze und Beispiele zur Umsetzung – darüber informiert unser Webinar der IHK Köln in Kooperation mit der Initiative #GemeinsamDigital.

Die Vorträge werden im Rahmen unserer Initiative #GemeinsamDigital in einem Zoom-Webinar angeboten. Eine Aufzeichnung des Webinars erfolgt nicht. Die kostenfreie Registrierung als Teilnehmer ist erforderlich.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme! 
    

Das erwartet Sie:

Was sind die Anforderungen? Wer ist betroffen? Was sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzes?
Ein Überblick für Unternehmen
Sven Niklas | Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Hier findet die Veranstaltung statt:


IHK Köln
virtuell über Zoom

Bei Fragen melden Sie sich gerne:


Dieter Schiefer
Telefon: (0221) 1640-1520
E-Mail: dieter.schiefer@koeln.ihk.de

Susanne Wollenweber
Telefon: (0221) 1640-3100
E-Mail: susanne.wollenweber@koeln.ihk.de