06.09.2023 12:00 Uhr
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Handlungsbedarf beim Whistleblowing: Seit dem 2. Juli 2023 verpflichtet das Hinweisgeberschutzgesetz alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten zur Einrichtung von Meldekanälen für Hinweise auf Gesetzesverstöße im Betrieb. Neben internen Lösungen ist auch die Beauftragung externer Dienstleister zulässig. Im Dezember 2023 muss das Hinweisgebersystem im Unternehmen funktionsfähig sein, andernfalls drohen hohe Bußgelder. Einen ersten Überblick über das neue Gesetz und die wichtigsten Umsetzungsschritte geben wir Ihnen in einem kompakten, 90minütigen Webinar.
Henning Stuke
Hinweisgeber-Compliance GbR, HannoverAnja Lorenz
Telefon: (0221) 1640-1573
E-Mail: anja.lorenz@koeln.ihk.de