E-Rechnung: Neue Verpflichtungen ab 2025

Schon im Koalitionsvertrag 2021 hatte die Ampel-Regierung ein klares Ziel formuliert: Es soll schnellstmöglich ein bundesweites elektronisches System zum Erstellen, Prüfen und Weiterleiten von Rechnungen eingeführt werden. Dieses Ziel rückt aufgrund neuer Vorgaben immer näher. Denn in Deutschland wird derzeitig die Einführung der elektronischen Rechnung bereits zum 01.01.2025 geplant. Dann soll es – wie in einigen anderen europäischen Ländern auch – für alle Unternehmen schrittweise verpflichtend werden, ausschließlich elektronische Rechnungen zu senden bzw. zu empfangen.

Zwar sind seitens des Gesetzgebers Übergangsregelungen vorgesehen. Diese betreffen aber v.a. die Ausstellungspflicht. Somit sind – nach jetzigem Stand – ab dem Jahr 2025 inländische Rechnungsempfänger uneingeschränkt verpflichtet, eRechnungen zu empfangen, sofern sie Leistungen von anderen inländischen Unternehmern erhalten.

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Bald ist es soweit!

11.09.2024, 9:30 - 11:30 Uhr

Das erwartet Sie:

In unserer Veranstaltung informieren wir über die weitreichenden Folgen der eRechnung und zeigen auf, welche genauen Vorgaben ab dem Jahr 2025 zu beachten sind und welche Umstellungen Sie bereits jetzt vornehmen sollten.

Ihre Fragen können Sie jederzeit über den Chat während des Webinars stellen.

Eine Teilnahmebestätigung wird bei diesem kostenfreien Webinar nicht ausgestellt.

Es freuen sich auf Sie

Sounia Kombert

Sounia Kombert

PricewaterhouseCoopers GmbH
Michael Fuhr

Michael Fuhr

PricewaterhouseCoopers GmbH

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Anja Lorenz
Telefon: 0221 1640-1573
E-Mail: anja.lorenz@koeln.ihk.de