Infoveranstaltung für Unternehmen zur Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland
29. Januar 2020 | 16:00 - 19:00 Uhr | IHK Köln | Börsen-Saal
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Der Bundestag hat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen, das am 1. März 2020 in Kraft tritt. Ziel des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist es, die Fachkräftesicherung durch eine gezielte Zuwanderung aus Drittstaaten zu flankieren.
Laut den letzten Konjunkturumfragen sehen Unternehmen im Fachkräftemangel das größte Geschäftsrisiko. Besonders gesucht sind Mitarbeiter/innen mit einer Berufsausbildung.
Die Zuwanderung von Fachkräften aus den Drittstaaten gewinnt zunehmend an Bedeutung. Doch was konkret ändert sich mit dem kommenden Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
Welche Möglichkeiten bietet es und wie lange dauert das Verfahren?
Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie auf unserer Infoveranstaltung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
16:00 Uhr – Begrüßung
Dr. Sandra von Möller | Vizepräsidentin der IHK Köln, Geschäftsführerin der BÄRO GmbH & Co. KG
16:10 Uhr – Einführung in das Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Dr. Sebastian Klaus | Senior Manager Employment | Global Immigration Services KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
17:00 Uhr – TALK zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz- Zuständigkeiten, Chancen und Herausforderungen des Gesetzes
Uwe Kaven | Abteilungsleiter Migration, Ausländeramt der Stadt Köln
Thorsten Rolfsmeier | Geschäftsbereichsleiter Internationaler Personalservice, Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
der Bundesagentur für Arbeit
Dr. Axel Rosenthal | Leiter der Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung NRW
17:45 Uhr - Beratungsmöglichkeiten an Infoständen und Get together
Eine Anfahrtsskizze finden Sie unter www.ihk-koeln.de, Dokumentennummer 1824