Neues im Kreislaufwirtschaftsrecht

06.12.2022 10:00 Uhr

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Bald ist es soweit!

6. Dezember, 10:00 - 16:30 Uhr

Die große Anzahl der Gesetzesinitiativen auf Europäischer-, Bundes- und Landesebene erschwert es den Unternehmen, einen aktuellen Überblick zu behalten. Veränderungen im Umweltrecht wie Neuerungen im Verpackungs-, Batterie- und Elektrogesetz sowie der Gewerbeabfallverordnung führen zu neuen Verpflichtungen für die Unternehmen. Obwohl davon nahezu ein jedes Unternehmen betroffen ist, sind vielen die neuen Verpflichtungen gänzlich unbekannt, was unbewusst zu einem gesetzeswidrigen Handeln führt.

Um Sie in Ihrem gesetzeskonformen Handeln zu stärken, informiert die IHK Köln Sie auch in diesem Jahr wieder. Das Kreislaufwirtschaftsrecht stellt mit den größten Bestandteil des Umweltrechts dar, welcher in diesem Jahr als auch künftig einen starken Wandel durchläuft. 

· Welche Bereiche des Umweltrechts haben sich aktuell geändert?

· Welche werden sich im Laufe dieses Jahres oder in naher Zukunft ändern?

· An welchem Punkt und in welcher Weise ist mein Unternehmen betroffen?

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Tagesordnung Veranstaltung „Neues im Kreislaufwirtschaftsrecht“

10:05 – 11:35 Uhr

ElektroG & BattG:

  • Hintergrund und Definitionen
  • Rollen im ElektroG und BattG
  • Pflichten Hersteller
  • Pflichten Vertreiber
  • Zusammenfassung Änderungen
  • Fragen

Pause 11:35 – 11:45 Uhr

11:45 – 13:15 Uhr

  • Erweiterte Hinweis-, Nachweis- und Dokumentationspflichten für sämtliche nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungsarten wie z. B. Transport- und Industrieverpackungen
  • Erweiterung der Pfandpflicht
  • Neue Verpflichtungen für Online-Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister sowie deren Nutzer und Kunden
  • Erweiterte Registrierungspflicht für sämtliche Verpackungsarten
  • Verpflichtung für Letztvertreiber von Speisen und Getränken zum Angebot von Mehrwegverpackungen

Pause 13:15 – 14:00 Uhr

14:00 – 15:30 Uhr

  • Die Einwegkunststoffverbotsverordnung: Vertriebsverbot von bzw. Kennzeichnungspflicht für bestimmte Einwegkunststoffprodukte
  • Update zu dem geplanten Einwegkunststofffondgesetz sowie zur Einwegkunststoffrichtlinie und den daraus resultierenden Verpflichtungen
  • Neuerungen aus der Gewerbeabfallverordnung wie z. B. die Pflicht zur getrennten Sammlung von Abfällen

Pause 15:30 – 15:40 Uhr

15:40 – 16:30 Uhr

  • Kurze Vorstellung des aktuellen rechtlichen Rahmens, insbesondere Bonus-Malus-Systeme der europäischen Rücknahmeorganisationen (WEEE, Batterien, Verpackungen) und das geplante EU-weite Reparierbarkeitslabel
  • Vorschlag der neuen EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte mit der Verpflichtung zur Einführung des Digitalen Produktpasses (DPP)
  • Wichtigkeit von Artikeldaten im Hinblick auf verschiedene umweltrechtliche Herausforderungen

Es freuen sich auf Sie

Maria Weber-Lehn

Maria Weber-Lehn

ECOLOGICON GmbH
Georg Schmidt

Georg Schmidt

Der Grüne Punkt
Dr. Anno Oexle

Dr. Anno Oexle

okl & partner
Christophe Schneider

Christophe Schneider

WEE Enable IT Consulting

Bei Fragen melden Sie sich gerne:


Stella Weber
Telefon: (0221) 1640 - 1512
E-Mail: stella.weber@koeln.ihk.de