Webinar „Die Lieferantenerklärung als Nachweis für das IHK-Ursprungszeugnis"

Von den Zollbehörden zahlreicher Länder und von einer wachsenden Anzahl von Kunden im In- und Ausland werden sie verlangt: IHK-Ursprungszeugnisse.

Als öffentlich rechtliche Urkunde, dokumentiert das Papier den handelspolitischen Ursprung einer Ware und gilt in vielen Ländern als Einfuhrvoraussetzung. Für die Beantragung von Ursprungszeugnissen ist neben der korrekten Ausfüllung wichtig, wenn die Ware nicht im eigenen Betrieb hergestellt wurde, aussagekräftige Nachweisdokumente bereitzuhalten. Als ein möglicher Nachweis kommt die Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft in Frage. Im Rahmen unseres Webinars zeigen wir Ihnen mögliche Fehlerquellen und typische Problemfälle auf.

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Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Teilnehmer an diesem Webinar begrenzt ist und dass die Teilnahme IHK-Mitgliedsunternehmen vorbehalten bleibt.

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Webinar „Die Lieferantenerklärung als Nachweis für das IHK-Ursprungszeugnis"

12. November 2020, 10:00 - 12:00 Uhr (MEZ)

Referentin

Sandra Vogt

Sandra Vogt

Referentin | Leiterin Außenwirtschaftsrecht und Zoll, IHK Köln