Nach den Bestimmungen des Zollkodexes der Europäischen Union (EU) in Verbindung mit dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz ist die Ausfuhr von Waren in Drittländer (Nicht EU-Länder) grundsätzlich ohne besondere Förmlichkeiten möglich. Allerdings sind im Vorfeld vom Exporteur einige Vorbereitungen zu treffen.
Auch mit Blick auf den Brexit: Warensendungen in das Vereinigte Königreich fallen seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr unter die Binnenmarktregeln. Somit sind auch hier Zollbestimmungen zu beachten.
Das Webinar soll einen Überblick an Exporteure geben, die bisher keine oder wenig Erfahrung haben, und aufzeigen, mit welchen Themen sie sich auseinandersetzen sollten, um Exportgeschäfte erfolgreich abschließen zu können.
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Sandra Vogt
Referentin | Leiterin Außenwirtschaftsrecht und Zoll, IHK Köln