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Von den Zollbehörden zahlreicher Länder und von einer wachsenden Anzahl von Kunden im In- und Ausland werden sie verlangt: IHK-Ursprungszeugnisse.
Als öffentlich rechtliche Urkunde, dokumentiert das Papier den handelspolitischen Ursprung einer Ware und gilt in vielen Ländern als Einfuhrvoraussetzung. Für die Beantragung von Ursprungszeugnissen ist neben der korrekten Ausfüllung wichtig, aussagekräftige Nachweisdokumente bereitzuhalten, wenn die Ware nicht im eigenen Betrieb hergestellt wurde. Als ein möglicher Nachweis kommt die Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft in Frage. In unserem Webinar zeigen wir Ihnen mögliche Fehlerquellen und typische Problemfälle auf.
Informieren Sie sich in unserem kostenfreien Webinar.
Eine Teilnahmebescheinigung wird bei diesem kostenfreien Webinar nicht ausgestellt.
Sandra Vogt
Leiterin International, IHK KölnOnline via Zoom