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Das erwartet Sie:

Am 1. Januar 2026 ist das CO₂-Grenzausgleichssystem der EU (CBAM) in den Regelbetrieb gegangen. Für importierende Unternehmen heißt das: Jetzt wird es ernst.

Während die Übergangsphase noch rein berichtspflichtig war, sind nun bestimmte Voraussetzungen bei Betroffenheit zu erfüllen. Einfuhren von Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Wasserstoff und Strom müssen genau betrachtet werden. Insbesondere die Kalkulation und Berechnung der durch CBAM entstehenden Kosten gehört nun zum Tagesgeschäft. Aus dem reinen Compliance-Thema wird nun nach und nach ein dauerhafter und ansteigender Kostenfaktor.

In unserem Webinar konzentrieren wir uns daher auf das Kostenmanagement. 
Folgende Punkte werden behandelt:

  • Relevante Rechtsgrundlagen
  • CBAM-Kosten berechnen
  • Kostentreiber identifizieren
  • Berechnungsbeispiele

Neben der Vorstellung der rechtlichen Grundlagen möchten wir Ihnen insbesondere die Zusammensetzung der CBAM-Kosten aufzeigen. Dazu wird Anselm Leitherer von der CBAM-Estimator GmbH aus Stuttgart seine fachliche Expertise einbringen und die wichtigen Bausteine in der Berechnung erläutern. 

Es freuen sich auf Sie:

Sandra Vogt

Sandra Vogt

IHK Köln, Leiterin International
Anselm Leitherer

Anselm Leitherer

CBAM-Estimator GmbH

Hier findet die Veranstaltung statt:


IHK Köln | digital via Zoom 

Bei Fragen melden Sie sich gerne:


Özlem Tabakoglu 
Telefon: +49 221 1640-1557
E-Mail: oezlem.tabakoglu@koeln.ihk.de