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Darum geht es:

Mit Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ist klar: Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen – nicht nur für das eigene Handeln, sondern auch für menschenrechtliche und ökologische Risiken in ihren Lieferketten. 

Rechtlich in der Pflicht sind ausschließlich große Unternehmen, doch die Auswirkungen spüren auch kleine und mittlere Betriebe. Als Teil der Lieferkette sollen sie Daten liefern, Verpflichtungserklärungen unterzeichnen und Prüfprozesse ermöglichen. Doch was davon ist rechtlich erforderlich? Wo bestehen Spielräume – und wo liegen die Grenzen der Zusammenarbeit? 

In unserem kostenfreien Webinar geben wir Antworten auf diese Fragen. Frau Dr. Jana Heinze, selbstständige Beraterin am Helpdesk für Menschenrechte, führt Sie durch die Systematik und die Pflichten im LkSG und erklärt: In welchem Umfang verpflichtete Unternehmen auf eine Zusammenarbeit angewiesen sind, wie die Zusammenarbeit in der Lieferkette sinnvoll ausgestaltet werden kann und wo die Grenzen der Inanspruchnahme von KMU liegen. 

Jetzt Platz sichern und dabei sein! 

Es freut sich auf Sie

Frau Dr. Jana Heinze

Frau Dr. Jana Heinze

selbstständige Beraterin am Helpdesk für Menschenrechte

Hier findet die Veranstaltung statt:


IHK Köln | digital via Zoom 

Bei Fragen melden Sie sich gerne:


Milena Anna Schwigon
Tel. +49 221 1640-1552
E-Mail: milenaanna.schwigon@koeln.ihk.de