10. September 2026, 9:30 - 11:00 Uhr
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Handelt Ihr Unternehmen beispielsweise mit Kaffee, Kakao, Leder, Rindfleisch, Kautschuk, Holz oder Erzeugnissen aus diesen Rohstoffen oder importiert es die genannten Waren? Dann betrifft Sie sehr wahrscheinlich die EU-Verordnung zur entwaldungsfreien Lieferkette (EUDR), die im Juni 2023 in Kraft getreten ist und ab 30. Dezember 2026 gilt. Für kleinere Unternehmen tritt sie ab 30. Juni 2027 in Kraft.
Der Anwendungsbeginn der EUDR nähert sich nun also endgültig. Ab Ende Dezember 2026 dürfen relevante Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder bereitgestellt bzw. ausgeführt werden, wenn sie frei von Entwaldung und nachweislich nach den relevanten rechtlichen Vorgaben des Erzeugerlands hergestellt wurden. Betroffene Unternehmen müssen ihre Rollen und die damit verbundenen Pflichten kennen, um die Marktgängigkeit ihrer Produkte sicherzustellen. Werden die Sorgfaltspflichten nicht beachtet, drohen Bußgelder oder das Verkaufsverbot von betroffenen Produkten.
Wir geben Ihnen in unserem Webinar einen Überblick zu den aktuellen Entwicklungen und stellen die wichtigsten Regelungen heraus.
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Sandra Vogt
Leiterin International, IHK KölnIHK Köln | digital via Zoom
Özlem Tabakoglu
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