24.11.2023 10:00 Uhr
Ob Lebensmittel, Kosmetik oder Spielwaren – Produktsicherheit und damit verbundene Kennzeichnungspflichten sind Themen, die zur Planung eines möglichen Geschäfts unbedingt beachtet werden müssen. Nur wenn Produkte „sicher“ sind, dürfen Sie in der EU und in Deutschland auch verkauft werden.
Sie haben auf einer Reise einen tollen Kosmetikartikel kennengelernt und möchten diesen gerne in Deutschland vertreiben? Oder Sie planen die Produktion und den Verkauf von Lebensmitteln? Dann haben Sie neben einem Businessplan und der Rezeptur noch einen weiteren Bereich zu überwachen: Die sichere Herstellung und die Kennzeichnung betroffener Produkte in der vorgegebenen Art und Weise. Und dieser Bereich kann unter Umständen nicht nur viel Arbeit bereiten, sondern über den Erfolg eines Geschäfts entscheiden. Auch der grenzüberschreitende Warenverkehr unterliegt einer Vielzahl von Rechtsvorschriften, so dass importierende Betriebe vor vielen komplexen und undurchschaubaren Herausforderungen stehen. Im Vorfeld eines Imports oder der Herstellung bestimmter Waren ist allem voran zu klären: Dürfen die betroffenen Waren überhaupt in ihrer Aufmachung und/oder Zusammensetzung in Deutschland verkauft werden?
Im Rahmen unseres Webinars zeigen wir die möglichen Fallstricke auf, machen Sie mit den relevanten Warengruppen vertraut und stellen insbesondere die Vorgaben für die Lebensmittelkennzeichnung vor. Gewerbetreibende, die bisher keine oder wenig Erfahrung haben, erhalten einen Überblick, mit welchen Themen sie sich auseinandersetzen sollten, um das geplante Geschäft erfolgreich aufbauen zu können.
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Sandra Vogt
Leiterin International, IHK KölnAnnette Schwirten
Rechtsanwältin | Leiterin Unternehmensservice, IHK KölnDr. Christine Konnertz-Häußler, LL.M.
Rechtsanwältin | Grube · Pitzer · Konnertz-Häußler RechtsanwälteÖzlem Tabakoglu
Tel. 0221 1640-1557
E-Mail: oezlem.tabakoglu@koeln.ihk.de