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Das erwartet Sie:

Seit 2025 wird die E-Rechnung schrittweise verpflichtend eingeführt. Für das Jahr 2025 und 2026 ist die Ausstellung von Papierrechnungen oder herkömmlichen elektronischen Rechnungen (wie PDF) weiterhin möglich, mit der Ausnahme, dass bei elektronischen Formaten die Zustimmung des Empfängers erforderlich ist. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro E-Rechnungen versenden, während für kleinere Unternehmen eine Übergangsfrist bis Ende 2027 gilt. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht dann für alle Unternehmen. Wir geben Ihnen in diesem einstündigen Webinar einen Überblick über den Stand der Dinge bei der Einführung der E-Rechnung, die ersten Erfahrungen und Anpassungen.

Es freuen sich auf Sie:

Dr. Timmy Wengerofsky

Dr. Timmy Wengerofsky

IHK Köln
Maxime Moll-Alt

Maxime Moll-Alt

IHK Köln

Hier findet die Veranstaltung statt:


IHK Köln | digital via Zoom 

Bei Fragen melden Sie sich gerne:


Anja Lorenz
Telefon:+49 221 1640-1573
E-Mail: anja.lorenz@koeln.ihk.de