30. September 2026, 13:00 - 14:00 Uhr
Dieses Angebot ist für Sie kostenfrei.
Wenn sich das Jahresende nähert, lohnt sich ein genauer Blick auf offene Forderungen. Denn für viele Ansprüche – etwa Kaufpreisforderungen – gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren.
Das bedeutet: Forderungen aus dem Jahr 2023 verjähren grundsätzlich mit Ablauf des 31. Dezember 2026 und können danach häufig nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden. Prüfen Sie deshalb rechtzeitig, ob bei Ihnen noch offene Rechnungen bestehen oder andere Ansprüche gesichert werden müssen.
In unserem kostenfreien Webinar aus der Reihe „Recht praktisch“ erfahren Sie kompakt und praxisnah, welche Verjährungsfristen Unternehmerinnen und Unternehmer kennen sollten.
Wir erläutern unter anderem,
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Wissen aufzufrischen und rechtzeitig die notwendigen Schritte einzuleiten.
Inga Buntenbroich
Unternehmensservice, IHK KölnIHK Köln | digital via Zoom
Anja Lorenz
Telefon: +49 221 1640-3456
E-Mail: anja.lorenz@koeln.ihk.de